Masterstudiengang
Für Fragen und Anträge bezüglich des Master-Studiengangs Informatik bitte die EMail Adresse: master@cs.uni-duesseldorf.de
Links
- Masterstudiengang Informatik (Institutsseite)
- Lehrangebot Informatik (Seite der Fakultät)
- Lehrplanung (langfristig)
- Wichtige Informationen für Studierende
- Sprachkurse
- Internationales
Formulare
Folgende Formulare sind zum Download erhältlich:
Downloads
- Anerkennung.doc
- AntragZurZulassungv2.doc
- AntragZurZulassungv2.pdf
- IndividuelleVertiefung.pdf
- Schwerpunktwahl.pdf
Informationsblätter
Downloads
FAQ
Are the lectures in English?
No, most of the lectures are held in German.
Welche Deutschkenntnisse werden verlangt?
DSH-2 oder DSH-3 oder Test DaF mit Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen. Aktuelle Informationen gibt es hier. Die Deutschkenntnisse müssen vor der Einschreibung erworben worden sein.
Gibt es andere Zulassungskriterien?
Ja, diese sind auf dieser Seite erläutert.
Was kann für das Modul "Persönliche Vertiefung" (10 KP) anerkannt werden?
Nach der Prüfungsordnung können nur Lehrveranstaltungen anerkannt werden; Projektarbeiten in der Industrie können somit nicht angerechnet werden. Folgende Lehrveranstaltungen können prinzipiell angerechnet werden (ausser wenn diese Kurse vorher schon für den Bachelor-Abschluss angerechnet worden sind):
- Mathematik Vorlesungen
- Vorlesungen aus dem Nebenfach
- CISCO Netzwerk Kurse des RZ, 5 KP pro Kurs; 2 Kurse können belegt werden
- Studium Universale bis max. 5 KP
- Juristische Kurse über Patentrechte, Datenschutz oder andere Themen mit Relevanz für die Informatik
- Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten, auch im Ausland
- Sprachkurse der HHUD mit maximal 5 KP insgesamt
- Weiteres auf Antrag (zB Kurse aus der freien Wirtschaft)
Gibt es Kurse, in denen nur 1-2 KP erworben werden kann?
Eine Studium-Universale Vorlesung zählt fur 2 KP. Vielleicht gibt es in Ihrem Schwerpunkt die Möglichkeit eine kleine zusätzliche Projektarbeit oder ein Seminar zu absolvieren und dafür einen Schein zu bekommen. Die Vorlesungen der Rheinjug werden auch für Kreditpunkte anerkannt.
Ich habe alle Module bestanden und meine Masterarbeit vor dem Ende des Semesters abgegeben. Die mündliche Prüfung habe ich aber noch nicht absolviert. Muss ich mich für das nächste Semester einschreiben?
Nur das Datum der Abgabe der schriftlichen Arbeit ist relevant. Dieses Datum wird auch auf der Master-Urkunde erscheinen.
Zusatzleistungen im Master
Die Prüfungsordnung sieht innerhalb des Master-Studiengangs keine explizite Möglichkeit vor, Zusatzleistungen z.B. gegen Wahlpflichtleistungen auszutauschen. Nur im Falle eines Schwer-punktfachwechsels, kann eine Neuzuord-nung von Wahlpflicht- und Zusatzleistungen erforderlich oder zumindest sinnvoll sein.
Kann ich Kryptologie I (bzw. Softwaretechnik und Programmiersprachen, oder ein anderes Bachelormodul) im Master anrechnen lassen?
Mittlerweile sind die meisten (alle ?) Module nur noch entweder für den Bachelor oder für den Master bestimmt. Ein Bachelormodul kann also nicht als Wahlpflicht- oder Schwerpunktmodul für den Master verwendet werden. Sie können das Bachelormodul aber als Zusatzleistung einbringen oder für die das Modul "Persönliche Vertiefung" (siehe oben) verwenden.
Müssen alle Schwerpunktmodule von dem gleichen Lehrstuhl kommen?
Nein, der Schwerpunkt kann in Absprache mit dem Mentor (zukünftiger Betreuer der Masterarbeit) aus verschiedenen Modulen kombiniert werden. Der Mentor entscheidet ob die vorgeschlagene Kombination für den jeweiligen Studenten und die angestrebte Masterarbeit sinnvoll ist. Der Student sollte zusammen mit dem Mentor das Formular "Schwerpunktwahl" ausfüllen (siehe Masterstudiengang).
Kann ich in Ausnahmefällen die Masterarbeit anmelden bevor ich die 60 Kreditpunkte erworben habe (zum Beispiel wenn mein potenzieller Betreuer die Universität verlässt)?
Leider nein. Die Prüfungsordnung erlaubt dies nicht. Falls ein Betreuer die Universität verlässt darf dieser aber noch 2 Semester lang Abschlussarbeiten betreuen.
Beantwortung von Emails
Anfragen bezüglich des Masterstudiengangs werden in der Regel gruppiert 1-2 mal pro Woche beantwortet. Bei Dienstreisen bzw. Urlaub des Prüfungauschussvorsitzenden können Antworten oft nur in der Woche nach der Reise beantwortet werden. Bei dringenden Angelegenheiten sollte man sich in Abwesenheit des Prüfungauschussvorsitzenden auch an den Stellvertreter wenden.